Zum Zwecke der Strafverfolgung ist es den Polizeibehörden naturgemäß sehr hilfreich, wenn sie Verdächtige heimlich abhören können. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen. Da gibt es beispielsweise die akustische Wohnraumüberwachung, bei der es sich um den sogenannten großen Lauschangriff handelt. Hier installieren Spezialisten der Polizei heimlich Abhör-Wanzen innerhalb einer Wohnung um so an Beweise zu gelangen. Im Volksmund, Polizei-Wanzen. Beim kleinen Lauschangriff geht es um die akustische Überwachung außerhalb von Wohnräumen. Hierbei geht es um Abhör-Maßnahmen über mittlere Distanzen per Richtmikrofon, und um die Bestimmung von Bewegungsdaten über Ortungssysteme. In den meisten Fällen wird jedoch per TKÜ ermittelt, was als Akronym für Telekommunikationsüberwachung steht.
Der große Lauschangriff
Die juristischen Voraussetzungen für den großen Lauschangriff – also für eine akustische Wohnraumüberwachung nach § 101c StPO, sind sehr restriktiv. Denn der private Wohnraum wird per deutschem Gesetz als besonders schützenswert deklariert. Es muss ein starker und ausführlich begründbarer Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat vorliegen. Darunter fallen beispielsweise Mord und Totschlag, gewerbsmäßiger Drogenhandel, Bandenkriminalität, Kinderpornografie, Terrorismus und einiges mehr. Die ausführende Polizeibehörde darf eine solche Abhör-Maßnahme per heimlich installierter Polizei-Wanze allerdings nicht eigenständig veranlassen. Die Kammer des zuständigen Landgerichts ordnet eine solche Maßnahme auf Antrag der Staatsanwaltschaft an. Erst dann führt die Exekutive aus.
Klingt nach einem starken Instrument der Rechtsstaatlichkeit. Schaut man sich allerdings die Zahlen an, wie oft die Polizei tatsächlich heimlich Polizei-Wanzen in Wohnungen installiert, kann man zurecht von einem zahnlosen Tiger sprechen. Weshalb so selten ausgeführt wird, hat mehrere Gründe. Zum einen gibt es ein sehr enges Korsett an juristischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum anderen ist es auch für die Polizei nicht einfach, sich unbemerkt für die Zielperson samt Nachbarschaft Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und dort an geeigneter Stelle Polizei-Wanzen zu installieren. Gelegentlich gibt es auch technische Probleme bei der Übertragung, oder die Audioqualität ist nicht ausreichend um Gespräche deutlich genug zu verstehen, dass sie beweiskräftig sind. Darüber hinaus entstehen teilweise erhebliche Kosten bei der Auswertung der Gespräche durch Übersetzer.

So viele Wohnungen verwanzt die Polizei jedes Jahr
Quelle: Bundesamt für Justiz – Justizstatistik Wohnraumüberwachung
(Ø pro Jahr 2010–2024, Stand 2026)
TKÜ - die Telekommunikations-Überwachung
Hierunter fällt das heimliche Ausspähen verschiedener Medien auf dem Übertragungsweg. Dies geschieht sowohl analog, etwa bei der Postkorrespondenz, oder digital, wie bei Mobilfunk-Gesprächen. So werden beispielsweise Briefe auf dem Postweg abgefangen und nach deren Auswertung zum eigentlichen Empfänger weitergeleitet. Faxe werden mitgeschnitten, SMS und E-Mails mitgelesen, Gespräche über Mobilfunk und Festnetz mitgehört. Dies alles geschieht, ohne dass der/die Betroffene etwas davon mitbekommt. Auch das klischeehafte Knacken in der Leitung gibt es heutzutage nicht mehr.
So viele Gespräche hört die Polizei jährlich ab
Quelle: Bundesamt für Justiz – Justizstatistik Telekommunikationsüberwachung
(Ø 2010–2023, Stand 2026)
Quellen-TKÜ = Bundestrojaner
Da wir heute schon viel – und in Zukunft immer mehr, über Ende-zu-Ende verschlüsselte Internet-Dienste, wie WhatsApp, Signal, Telegramm, FaceTime, etc. kommunizieren, gibt es seit einigen Jahren die sogenannte Quellen-TKÜ. Quelle deshalb, weil die gewünschten Informationen direkt am Endgerät abgeschöpft werden, bevor sie für den Weitertransport über den Provider verschlüsselt werden. Es wird also die Quelle angezapft. Das funktioniert mit dem sogenannten „Bundestrojaner“. Gewissermaßen eine digitale Polizei-Wanze. Aber eigentlich ist es nicht nur ein einziger Trojaner als Wunderwaffe, sondern es gibt verschiedene Versionen, passend zum jeweiligen Computer-Betriebssystem für die Online-Durchsuchung und jeweils für die verschiedenen Smartphone-Betriebssysteme. Darunter auch teils hoch spezialisierte Software, die auf nur einen einzigen Dienst, wie beispielsweise Skype, ausgerichtet ist.
Trotz alledem besteht kein Grund zur Panik. Denn solche Maßnahmen müssen auf Grundlage eines begründbaren Verdachts auf eine schwere Straftat richterlich angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug liegt es im Ermessen der Staatsanwaltschaft TKÜ-Maßnahmen anzuordnen. Allerdings bedarf es dann innerhalb der folgenden drei Werktage einer Bestätigung durch einen Richter, sonst sind die Maßnahmen sofort einzustellen. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2023 (aktuellste Daten – Stand 2026) mit Abstand die meisten Telefonate wegen Drogendelikten abgehört (39,7 %), gefolgt von Betrug (15,5 %), Bandendiebstahl (8,4 %) und Mord und Totschlag (7,0 %). Insgesamt wurde in 2023 per Quellen-TKÜ von 104 Anordnungen tatsächlich 62 Verdächtige abgehört. Und von 26 Anordnungen wurden 6 Mal Computer aus der Ferne von der Polizei gehackt für eine heimliche Online-Durchsuchung.
Bundestrojaner 2023
Quelle: Bundesamt für Justiz – Justizstatistik Telekommunikationsüberwachung
(aktuellste verfügbare Daten – Stand 2026)
Delikte anteilig in Prozent
Sicherheit im Netz
Möchten Sie im Web auf Nummer sicher gehen, dann sollten Sie unbekannte Mail-Anhänge und Links zu unbestimmten Webseiten immer mit einer gesunden Skepsis betrachten. Öffnen Sie Anhänge nur, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass damit alles in Ordnung ist. Folgen Sie Links nur auf HTTPS Seiten. Benutzen Sie im besten Fall generell einen VPN-Client. Das sind gut investierte 5 – 10 EUR im Monat. Dies gilt natürlich grundsätzlich für Ihre Sicherheit im Netz – und nicht nur in Bezug auf digitale Polizei-Wanzen.
Stand der Dinge zurzeit ist, dass iPhones deutlich sicherer vor (Bundes-)Trojanern sind als Android-Smartphones. Das liegt zum einen an den restriktiveren Datenschutz-Bedingungen von Apple und zum anderen daran, dass Android naturgemäß wesentlich fragmentierter ist als iOS. Rooten, oder jailbreaken Sie Ihre Geräte nicht. Setzen Sie Ihr Smartphone bei einem unguten Bauchgefühl auf Werkseinstellungen zurück.

Der kleine Lauschangriff
Nach § 100h Abs. 1 Nr. 2 StPO ist es den Polizeibehörden auch möglich heimlich GPS-Tracker am Fahrzeug eines Beschuldigten anzubringen. Solche Tracker werden im Allgemeinen ebenfalls als Polizei-Wanze bezeichnet. So erstellte Bewegungsprofile sollen Rückschlüsse auf etwaige Strukturen krimineller Vereinigungen zulassen. Zum Anbringen eines solchen Ortungssystems, nutzt die Polizei üblicherweise eine fingierte Rückrufaktion für Ihr Fahrzeug, oder lässt es abschleppen, trotz eines minderschweren Parkvergehens. Bei dem so gewonnenen Zeitfenster installiert ein Techniker dann die Ortungs-Polizei-Wanze.
Ebenso wie das Abhören außerhalb von Wohnräumen mit technischen Hilfsmitteln wie etwa einem Richtmikrofon (§ 100f StPO), fällt das heimliche Orten mittels GPS-Tracker in den Bereich des „kleinen Lauschangriff“. „Zahlen darüber, wie oft solche Maßnahmen angewandt werden, unterliegen nicht der Mitteilungspflicht“, teilte uns das Bundesamt für Justiz auf eine direkte schriftliche Anfrage von Kontrapol-Gründer Hendrik Pabst mit. Auch auf Landesebene werden hierüber keine Daten erhoben, wie uns die Pressestelle des Justizministeriums Hessen bestätigte. Aus inoffiziellen Quellen konnten wir in Erfahrung bringen, dass die Zahl der Anwendungen um ein Vielfaches höher liegt als bei der akustischen Wohnraumüberwachung nach § 101c StPO.
Was tun, wenn Sie eine Polizei-Wanze vermuten?
Zunächst: Die statistische Wahrscheinlichkeit, Ziel einer polizeilichen Wohnraumüberwachung zu sein, ist – wie die Zahlen oben zeigen – sehr gering. Die Maßnahme ist aufwendig, teuer und an strenge richterliche Voraussetzungen gebunden. Wer keinen begründeten Anlass für einen schwerwiegenden Tatverdacht liefert, wird in aller Regel nicht auf diesem Weg überwacht.
Anders sieht es aus, wenn eine Abhörwanze nicht von der Polizei, sondern von einer Privatperson stammt. Ehepartner, Geschäftspartner, eifersüchtige Ex-Partner – illegale Überwachung durch Privatpersonen ist statistisch deutlich häufiger als staatliche Maßnahmen. Und technisch wesentlich einfacher durchzuführen.
Wenn Sie ein konkretes Verdachtsmoment haben – ungewöhnliche Geräusche in der Leitung (ein hartnäckiger Mythos, den wir dort aufklären), auffällig informierte Dritte, seltsame Verhaltensänderungen Ihres Umfelds – empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Ruhig bleiben. Nichts Verdächtiges berühren, nicht entfernen, nicht erwähnen. Ein professioneller Sweep klärt die Lage objektiv – mit Messergebnissen, die im Zweifelsfall vor Gericht standhalten.
Ein Consumer-Detektor wie unser AL Sekundant ist ein sinnvoller erster Schritt für eine Eigenprüfung auf Abhörwanzen. Sobald es um gerichtsverwertbare Ergebnisse geht oder das Objekt komplex ist, ist ein professioneller Einsatz die richtige Wahl.
Polizei-Wanzen finden
Es ist nicht so schwer wie man meinen sollte, solch eine Polizei-Wanze zu finden. Für Wanzen innerhalb der Wohnung, die je nach Modell per Funk, Mobilfunk oder W-LAN mit der Außenwelt verbunden sind, empfehlen wir einen einfachen Wanzen-Detektor. Damit näheren Sie sich Schritt für Schritt der Signalquelle – bis zum Fund. Finden Sie nichts, haben Sie Gewissheit, dass keine Polizei-Wanze vorhanden ist. GPS-Tracker finden Sie übrigens auch mit dem gleichen Detektor, denn solche Tracker geben ihre Positionsdaten über Mobilfunk weiter. Eine Minikamera der Polizei im Eingangsbereich zur Zugangskontrolle, entdecken Sie mit einem Kameradetektor.
Selbstverständlich eignen sich diese Wanzensuchgeräte nicht nur zum Enttarnen von Polizei-Wanzen, sondern für alle Überwachungsmechanismen mit den benannten Übertragungsstandards.
Die Polizei, dein Freund und Wanzen-Such-Helfer?
Falls Sie sich eine unkomplizierte Unterstützung der Polizei erhoffen, weil Sie Abhörwanzen in Ihrer Wohnung vermuten, müssen wir Sie realistisch einschätzen: Betroffene werden erfahrungsgemäß selten mit offenen Armen empfangen. Ohne handfeste Beweise ist es schwierig, Gehör zu finden.
Unsere Empfehlung: Sammeln Sie zuerst Beweise. Ein Wanzendetektor hilft Ihnen bei der Eigen-Suche, gute Fotos dokumentieren den Einbauort. Erst dann, mit klaren Belegen in der Hand, wenden Sie sich an die Behörden. Denn heimliches Abhören ist eine Straftat – und wenn die Sachlage eindeutig ist, muss die Polizei aktiv werden.
Für einen professionellen technischen Sweep – mit gerichtsverwertbarer Dokumentation – stehen wir Ihnen bundesweit mit unsererm Kooperationspartner Detektei TUDOR zur Verfügung.
Häufige Fragen zur Polizei-Wanze
Darf die Polizei mein Handy einfach abhören?
Nein – nicht ohne richterliche Anordnung. Eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) setzt einen begründeten Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat voraus und muss vom zuständigen Gericht genehmigt werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft eine vorläufige Anordnung treffen – diese muss jedoch binnen drei Werktagen richterlich bestätigt werden, sonst ist die Maßnahme sofort einzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen großem und kleinem Lauschangriff?
Der große Lauschangriff (§ 101c StPO) bezeichnet die akustische Überwachung innerhalb einer Wohnung durch heimlich installierte Abhörwanzen. Er greift tief in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein und ist daher an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft. Der kleine Lauschangriff umfasst Überwachungsmaßnahmen außerhalb von Wohnräumen – etwa per Richtmikrofon (§ 100f StPO) oder heimlich angebrachtem GPS-Tracker am Fahrzeug (§ 100h StPO).
Was ist der Bundestrojaner und wie funktioniert er?
Der Begriff steht für staatliche Spionagesoftware (Quellen-TKÜ), die auf einem Endgerät installiert wird, um verschlüsselte Kommunikation vor der Übertragung abzufangen. Konkret: Statt die verschlüsselte Verbindung aufzubrechen, wird das Gerät selbst kompromittiert – direkt an der Quelle. Es gibt nicht einen einzelnen Trojaner, sondern verschiedene Versionen für unterschiedliche Betriebssysteme und Kommunikationsdienste. Auch für den Einsatz des Bundestrojaners ist eine richterliche Anordnung erforderlich.
Wie oft verwanzt die Polizei Wohnungen in Deutschland?
Deutlich seltener, als viele vermuten. Laut Justizstatistik des Bundesamts für Justiz wurden im Schnitt der Jahre 2010–2024 jährlich nur wenige Dutzend Wohnungen akustisch überwacht. Der bürokratische und operative Aufwand, die hohen rechtlichen Hürden und nicht zuletzt die Kosten für Übersetzer und Auswertung machen den großen Lauschangriff zum selten genutzten Instrument – obwohl er theoretisch zur Verfügung steht.
Woran erkenne ich, ob mein Telefon abgehört wird?
Staatliches Abhören hinterlässt bewusst keine erkennbaren Spuren – das ist technischer Standard. Das klischeehafte Knacken in der Leitung gibt es bei moderner TKÜ nicht mehr. Wer den konkreten Verdacht hat, dass er außerhalb staatlicher Maßnahmen überwacht wird – etwa durch eine Privatperson – sollte sein Endgerät von Fachleuten prüfen lassen. Für physische Abhörwanzen in Wohnräumen oder am Fahrzeug empfehlen sich Wanzendetektoren oder ein professioneller technischer Sweep.





