Abhören mit Wanzen erlaubt?

Welche Strafe bekommt man für illegales Abhören? Gibt es Ausnahmen, in denen Abhören erlaubt ist? Und wer darf generell abhören? Das und mehr erfahren Sie hier.

Nach dem eigenen intuitiven Rechtsverständnis sollte jedem klar sein, dass das ungefragte heimliche Abhören, Filmen und Aufzeichnen von Personen im privaten Umfeld grundsätzlich nicht erlaubt ist. Rechtlich ist dies im Strafgesetzbuch unter § 201 und § 201a geregelt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, aber dazu später mehr.

Für Privatpersonen ist abhören strafbar

Das Abhören mit technischen Hilfsmitteln ist für Privatpersonen selbst dann illegal, wenn dadurch moralische Verfehlungen bewiesen werden könnten. Die eifersüchtige Ehefrau beispielsweise darf die Untreue ihres Mannes nicht einfach mit einer Spy Cam nachweisen – sie macht sich damit strafbar.

Was wir nicht dürfen, darf die Polizei. Und der Zoll.
Und BND, BfV und MAD dürfen auch.

Abhör-Maßnahmen sind den Sicherheitsbehörden vorbehalten. Aber selbst die können nicht einfach wild in jeder Wohnung Wanzen einbauen. Dies bedarf einer richterlichen Anordnung. Rechtlich sind die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der verdeckten behördlichen Überwachung in der Strafprozessordnung (StPO § 100a – 100j) festgeschrieben. Grundvoraussetzung für die sogenannte akustischen Wohnraumüberwachung ist zwingend ein begründeter Verdacht auf eine schwere Straftat. Also Sachen wie Mord und Totschlag, Raub und Erpressung, Bandenbetrug, Kinderpornografie, Drogenhandel und einiges mehr. Bei Gefahr im Verzug kann auch ein Staatsanwalt eine akustischen Wohnraumüberwachung genehmigen; jedoch muss dies innerhalb von drei Tagen durch einen Richter bestätigt werden, sonst ist die Aktion hinfällig.

Zwei interessante Fakten zur behördlichen Wohnraumüberwachung

Eine Abhöraktion ist zeitlich auf maximal drei Monate begrenzt. Sie kann zwar verlängert werden, es bedarf aber einer stichhaltigen Argumentation und muss laut StPO § 100 neu genehmigt werden. Statistisch wird je Verfahren im Schnitt 29 Tage lang abgehört. Jedoch gibt es Fälle, in denen über ein Jahr lang belauscht wird.

Die betroffene Person muss nach Beendigung der Überwachung über die Maßnahme informiert werden. Das kann zwar aufgeschoben werden um eine laufende Ermittlung nicht zu gefährden, aber grundsätzlich muss die Zielperson darüber in Kenntnis gesetzt werden. Das langjährige Mittel zeigt allerdings, dass lediglich 46,39% der überwachten Personen tatsächlich informiert werden.

Verurteilungen wegen heimlicher Überwachung

Quelle: Statistisches Bundesamt – Statistische Bibliothek
Fachserie 10 / 3

Tendenz steigend

Seit beginn der Aufzeichnung der Verurteilungen nach StGB § 201 und § 201a kennt die Kurve nur eine Richtung: nach oben. § 201 befasst sich mit reinen Abhörwanzen, wobei es in § 201a um die heimliche Videoüberwachung geht. Mit insgesamt 808 Verurteilungen im Jahr 2019 ist es nur die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer der illegalen Überwachunungen dürfte um ein Vielfaches höher sein, denn Wanzen werden schließlich dazu entwickelt eben nicht gefunden zu werden.

Besorgniserregend ist in jedem Fall der exponentielle Anstieg der Verurteilungen wegen heimlicher Überwachung mittels Spy Cams. Aus diesem Grund haben wir einen professionellen Kamera-Detektor entwickelt, mit dem Sie Minikameras zuverlässig aufspüren können.

In diesem Fall dürfen Privatpersonen abhören

Wird eine Frau beispielsweise von Ihrem Mann regelmäßig geschlagen und kann es nicht stichhaltig nachweisen, hat sie die Möglichkeit eine solche Handlung ohne sein Wissen verdeckt innerhalb der Wohnung mit einer Spy Cam aufzuzeichnen. Ihr sogenanntes berechtigtes Interesse steht in dem Fall über den Persönlichkeitsrechten des Mannes. trotz des juristisch besonders geschützten Raumes der Wohnung wäre hier ein Abhören erlaubt. Auch regelmäßige Diebstähle im Büro oder in der Wohnung, verursacht durch Mitarbeiter oder Reinigungskräfte, erlauben ein zeitlich befristetes und punktuelles heimliches Überwachen der betroffenen Räume. Jedoch sollte der Umfang der Maßnahme unbedingt in einem ausgewogenen Verhältnis zum Schaden stehen.

Das berechtigte Interesse ist es auch, was es einem Detektiv erlaubt, heimlich Fotos von Zielpersonen im öffentlichen Raum anzufertigen. Aber auch hier gibt es Grenzen. So sind Fotos von Menschen innerhalb persönlicher Räume, oder im nur schwer einsehbaren Garten nicht erlaubt. Ebenso ist es einem Detektiv nicht gestattet Wanzen in einer Wohnungen zu installieren um an Informationen zu gelangen. Mit der Ausnahme natürlich, dass es von allen Personen die eine Daseinsberechtigung haben, gewünscht wird – um zum Beispiel einen ungewollten Eindringling zu überführen. Verdeckte Audioaufnahmen eines privaten Gesprächs sind selbst mit berechtigtem Interesse im öffentlichen Raum verboten. Ein Detektiv könnte aber vom Nachbartisch im Restaurant ein Gespräch mithören und dieses dann als Gedächtnisprotokoll niederschreiben.

Grundsätzlich ist es natürlich erlaubt seine eigene Wohnung zu überwachen. Auch mit versteckten Wanzen wie Spy Cams zum Beispiel. Nur sollte man seine Besucher dringend darauf hinweisen!

Strafe für unerlaubtes Abhören

Je nach Art und Umfang der unerlaubten Überwachung, mittels eines technischen Hilfsmittels wie einer Wanze, erstreckt sich das Strafmaß von einer Geldstrafe bis hin zu einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Das ist maßgeblich davon abhängig ob gewerbliche Interessen dahinterstehen, wie lange abgehört wird, ob aufgezeichnet wird und natürlich wo genau was im Detail überwacht wird. Im Übrigen ist schon der Versuch Personen auf diese Art heimlich abzuhören strafbar.

Es ist wichtig schnell aktiv zu werden bei dem Verdacht, dass man Sie abhört. Denn im schlimmsten Fall sind Sie Opfer einer Straftat. Es sei denn natürlich, Sie haben eine Cannabis-Plantage im Keller und die Polizei ist Ihnen dicht auf den Fersen. Aber selbst dann wäre es ihr gutes Recht die Wanzen in der Wohnung zu finden und zu deinstallieren.

Wanzen in der Wohnung finden

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung wie Sie Wanzen in der Wohnung finden können – und was Sie im Falle eines Fundes damit machen.

Gut zu wissen

Die Kosten für eine professionelle Überprüfung auf Einsatz von technischen Hilfsmitteln (Lauschabwehr) sind vom Täter wieder einklagbar. Hierzu gilt es allerdings einige Details zu beachten. Natürlich ist die Grundvoraussetzung, dass eine Wanze gefunden wird. Anschließend muss eine gerichtsfeste Brücke zum Täter geschlagen werden – mit einem Fingerabdruck-Gutachten beispielsweise. Wichtig ist auch die sorgfältige Dokumentation von Fund und Fundort.

Sie wünschen sich fachkundige Unterstützung vom Profi? Wir selbst bieten die Dienstleistung Lauschabwehr nicht an. Gerne sprechen wir aber eine Empfehlung zu einem spezialisierten und seriösen Dienstleister mit über 50 Jahren Erfahrung im Bereich Lauschabwehr aus: Die Detektei TUDOR bietet seit 1967 professionelle Lauschabwehr an. Geschultes Personal und erstklassige Technik zeichnen das Unternehmen aus. Fragen Sie dort einfach unverbindlich nach allen Möglichkeiten in Ihrem Fall.

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