Polizei-Wanze

Darf die Polizei mit Wanzen Verdächtige abhören? Hier finden Sie informative Statistiken und erfahren alles über rechtliche Voraussetzungen.

Zum Zwecke der Strafverfolgung ist es den Polizeibehörden naturgemäß sehr hilfreich, wenn sie Verdächtige heimlich abhören können. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen. Da gibt es beispielsweise die akustische Wohnraumüberwachung, bei der es sich um den sogenannten großen Lauschangriff handelt. Hier installieren Spezialisten der Polizei heimlich Abhör-Wanzen innerhalb einer Wohnung um so an Beweise zu gelangen. Im Volksmund, Polizei-Wanzen. Beim kleinen Lauschangriff geht es um die akustische Überwachung außerhalb von Wohnräumen. Hierbei geht es um Abhör-Maßnahmen über mittlere Distanzen per Richtmikrofon, und um die Bestimmung von Bewegungsdaten über Ortungssysteme. In den meisten Fällen wird jedoch per TKÜ ermittelt, was als Akronym für Telekommunikationsüberwachung steht.

Der große Lauschangriff

Die juristischen Voraussetzungen für den großen Lauschangriff – also für eine akustische Wohnraumüberwachung nach § 101c StPO, sind sehr restriktiv. Denn der private Wohnraum wird per deutschem Gesetz als besonders schützenswert deklariert. Es muss ein starker und ausführlich begründbarer Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat vorliegen. Darunter fallen beispielsweise Mord und Totschlag, gewerbsmäßiger Drogenhandel, Bandenkriminalität, Kinderpornografie, Terrorismus und einiges mehr. Die ausführende Polizeibehörde darf eine solche Abhör-Maßnahme per heimlich installierter Polizei-Wanze allerdings nicht eigenständig veranlassen. Die Kammer des zuständigen Landgerichts ordnet eine solche Maßnahme auf Antrag der Staatsanwaltschaft an. Erst dann führt die Exekutive aus.

Klingt nach einem starken Instrument der Rechtsstaatlichkeit. Schaut man sich allerdings die Zahlen an, wie oft die Polizei tatsächlich heimlich Polizei-Wanzen in Wohnungen installiert, kann man zurecht von einem zahnlosen Tiger sprechen. Weshalb so selten ausgeführt wird, hat mehrere Gründe. Zum einen gibt es ein sehr enges Korsett an juristischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum anderen ist es auch für die Polizei nicht einfach, sich unbemerkt für die Zielperson samt Nachbarschaft Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und dort an geeigneter Stelle Polizei-Wanzen zu installieren. Gelegentlich gibt es auch technische Probleme bei der Übertragung, oder die Audioqualität ist nicht ausreichend um Gespräche deutlich genug zu verstehen, dass sie beweiskräftig sind. Darüber hinaus entstehen teilweise erhebliche Kosten bei der Auswertung der Gespräche durch Übersetzer.

So viele Wohnungen verwanzt die Polizei jedes Jahr

Quelle: Bundesamt für Justiz – Justizstatistik – Wohnraumüberwachung
Ø pro Jahr von 2010 bis 2019

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Verfahren
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Wohnungen verwanzt
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abgehörte Personen
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Überwachungstage

Stellt man dies alles den weniger restriktiven Voraussetzungen und dem dennoch sehr hohen Informationsgehalt einer TKÜ-Maßnahme gegenüber, wird schnell klar, weshalb die Zahlen so sind, wie sie sind.

TKÜ - die Telekommunikations-Überwachung

Hierunter fällt das heimliche Ausspähen verschiedener Medien auf dem Übertragungsweg. Dies geschieht sowohl analog, etwa bei der Postkorrespondenz, oder digital, wie bei Mobilfunk-Gesprächen. So werden beispielsweise Briefe auf dem Postweg abgefangen und nach deren Auswertung zum eigentlichen Empfänger weitergeleitet. Faxe werden mitgeschnitten, SMS und E-Mails mitgelesen, Gespräche über Mobilfunk und Festnetz mitgehört. Dies alles geschieht, ohne dass der/die Betroffene etwas davon mitbekommt. Auch das klischeehafte Knacken in der Leitung gibt es heutzutage nicht mehr.

So viele Gespräche hört die Polizei jährlich ab

Quelle: Bundesamt für Justiz – Justizstatistik – Telekommunikationsüberwachung
Ø pro Jahr von 2010 bis 2019

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Verfahren
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Festnetz
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Mobilfunk
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Internet

Quellen-TKÜ = Bundestrojaner

Da wir heute schon viel – und in Zukunft immer mehr, über Ende-zu-Ende verschlüsselte Internet-Dienste, wie WhatsApp, Signal, Telegramm, Skype, FaceTime, etc. kommunizieren, gibt es seit einigen Jahren die sogenannte Quellen-TKÜ. Quelle deshalb, weil die gewünschten Informationen direkt am Endgerät abgeschöpft werden, bevor sie für den Weitertransport über den Provider verschlüsselt werden. Es wird also die Quelle angezapft. Das funktioniert mit dem sogenannten „Bundestrojaner“. Gewissermaßen eine digitale Polizei-Wanze. Aber eigentlich ist es nicht nur ein einziger Trojaner als Wunderwaffe, sondern es gibt verschiedene Versionen, passend zum jeweiligen Computer-Betriebssystem für die Online-Durchsuchung und jeweils für die verschiedenen Smartphone-Betriebssysteme. Darunter auch teils hoch spezialisierte Software, die auf nur einen einzigen Dienst, wie beispielsweise Skype, ausgerichtet ist.

Trotz alledem besteht kein Grund zur Panik. Denn solche Maßnahmen müssen auf Grundlage eines begründbaren Verdachts auf eine schwere Straftat richterlich angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug liegt es im Ermessen der Staatsanwaltschaft TKÜ-Maßnahmen anzuordnen. Allerdings bedarf es dann innerhalb der folgenden drei Werktage einer Bestätigung durch einen Richter, sonst sind die Maßnahmen sofort einzustellen. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2019 mit Abstand die meisten Telefonate wegen Drogendelikten abgehört (39,7 %), gefolgt von Betrug (15,5 %), Bandendiebstahl (8,4 %) und Mord und Totschlag (7,0 %). Insgesamt wurde in 2019 per Quellen-TKÜ 368 Verdächtige abgehört. Und 12 Mal wurden Computer aus der Ferne von der Polizei gehackt für eine heimliche Online-Durchsuchung.

Bundestrojaner 2019

Quelle: Bundesamt für Justiz – Justizstatistik
Telekommunikationsüberwachung

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infiltrierte Smartphones
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infiltrierte Computer

Delikte anteilig in Prozent

Sicherheit im Netz

Möchten Sie im Web auf Nummer sicher gehen, dann sollten Sie unbekannte Mail-Anhänge und Links zu unbestimmten Webseiten immer mit einer gesunden Skepsis betrachten. Öffnen Sie Anhänge nur, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass damit alles in Ordnung ist. Folgen Sie Links nur auf HTTPS Seiten. Benutzen Sie im besten Fall generell einen VPN-Client. Das sind gut investierte 5 – 10 EUR im Monat. Dies gilt natürlich grundsätzlich für Ihre Sicherheit im Netz – und nicht nur in Bezug auf digitale Polizei-Wanzen.

Stand der Dinge zurzeit ist, dass iPhones deutlich sicherer vor (Bundes-)Trojanern sind als Android-Smartphones. Das liegt zum einen an den restriktiveren Datenschutz-Bedingungen von Apple und zum anderen daran, dass Android naturgemäß wesentlich fragmentierter ist als iOS. Rooten, oder jailbreaken Sie Ihre Geräte nicht. Setzen Sie Ihr Smartphone bei einem unguten Bauchgefühl auf Werkseinstellungen zurück.

Der kleine Lauschangriff

Nach § 100h Abs. 1 Nr. 2 StPO ist es den Polizeibehörden auch möglich heimlich GPS-Tracker am Fahrzeug eines Beschuldigten anzubringen. Solche Tracker werden im Allgemeinen ebenfalls als Polizei-Wanze bezeichnet. So erstellte Bewegungsprofile sollen Rückschlüsse auf etwaige Strukturen krimineller Vereinigungen zulassen. Zum Anbringen eines solchen Ortungssystems, nutzt die Polizei üblicherweise eine fingierte Rückrufaktion für Ihr Fahrzeug, oder lässt es abschleppen, trotz eines minderschweren Parkvergehens. Bei dem so gewonnenen Zeitfenster installiert ein Techniker dann die Ortungs-Polizei-Wanze.

Ebenso wie das Abhören außerhalb von Wohnräumen mit technischen Hilfsmitteln wie etwa einem Richtmikrofon (§ 100f StPO), fällt das heimliche Orten mittels GPS-Tracker in den Bereich des „kleinen Lauschangriff“. „Zahlen darüber, wie oft solche Maßnahmen angewandt werden unterliegen nicht der Mitteilungspflicht“, so das Bundesamt für Justiz / Justizstatistik, auf eine entsprechende Anfrage von uns. Auch auf Landesebene werden hierüber keine Daten erhoben, teilt uns die Pressestelle des Justizministerium-Hessen mit. Aus inoffiziellen Quellen konnten wir jedoch in Erfahrung bringen, dass die Zahl der Anwendungen um ein vielfaches höher liegen, als bei der akustischen Wohnraumüberwachung nach § 101c StPO.

Polizei-Wanzen finden

Es ist nicht so schwer wie man meinen sollte, solch eine Polizei-Wanze zu finden. Für Wanzen innerhalb der Wohnung, die je nach Modell per Funk, Mobilfunk oder W-LAN mit der Außenwelt verbunden sind, empfehlen wir einen einfachen Wanzen-Detektor. Damit näheren Sie sich Schritt für Schritt der Signalquelle – bis zum Fund. Finden Sie nichts, haben Sie Gewissheit, dass keine Polizei-Wanze vorhanden ist. GPS-Tracker finden Sie übrigens auch mit dem gleichen Detektor, denn solche Tracker geben ihre Positionsdaten über Mobilfunk weiter. Eine Minikamera der Polizei im Eingangsbereich zur Zugangskontrolle, entdecken Sie mit einem Kameradetektor.
Selbstverständlich eignen sich diese Wanzensuchgeräte nicht nur zum Enttarnen von Polizei-Wanzen, sondern für alle Überwachungsmechanismen mit den benannten Übertragungsstandards.

Kamera Detektor

Die Polizei, dein Freund und Wanzen-Such-Helfer?

Falls Sie sich eine unkomplizierte Unterstützung der Polizei erhoffen, weil Sie Abhörwanzen in Ihrer Wohnung vermuten und dies natürlich ein großes Unrecht ist, dem die Exekutive des Staates mit harter Hand nachgehen muss, müssen wir Sie leider enttäuschen. Oft werden Betroffene als störende Bittsteller empfangen oder gar als unzurechnungsfähig abgestempelt. Unsere Empfehlung an dieser Stelle: Sammeln Sie Beweise und wenden sich erst dann mit guten Fotos, auf denen die Abhörwanzen sowie der Einbauort gut zu erkennen sind, an die Behörden. Ist die Sachlage klar, muss die Polizei tätig werden und in Ihrer Angelegenheit aktiv werden. Denn heimliches Abhören ist eine Straftat.

Die unkomplizierte Alternative aus der freien Wirtschaft gibt es natürlich auch. Gerne sprechen wir Ihnen eine Empfehlung zu einem spezialisierten Unternehmen aus, mit dem wir in Vergangenheit schon ausgesprochen gute Erfahrungen gemacht haben: Die Detektei TUDOR. Know-How seit 1967 und modernste Messtechnik natürlich inbegriffen. Fragen Sie dort einfach kostenlos und unverbindlich nach.

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